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Die Flexibilität der Dolmetscharten
Bei der Organisation von Kongressen ist es oft zwingend notwendig, verschiedene Dolmetscharten miteinander zu kombinieren. Es kann also zu folgenden Konstellationen kommen: Dolmetschen von Reden mittels Simultan- oder Flüsterdolmetschen; von Vorträgen vor allem mittels Konsekutivdolmetschen; Debatten mittels Verhandlungsdolmetschen und Anträgen mittels Stehgreifübersetzung.
Und häufig kommt es vor, dass man gezwungen ist, in letzten Minute oder während das Konferenzprogramm bereits im vollen Gange ist, die Struktur der Dolmetscharten und die Einsatzart der Dolmetscher völlig umzuwerfen.
Auf Anfrage des Sitzungsverantwortlichen interveniert der anwesende Koordinator von Eurologos bei den Dolmetschern und organisiert die Dienste hinsichtlich der veränderten Anforderungen unverzüglich neu.
Von der Verständigung zwischen dem Verantwortlichen für die Konferenz und dem Koordinator von Eurologos hängt der organisatorische Erfolg der Konferenz ab.
Diese Zusammenarbeit wird vor allem wegen der Bereitstellung der Dolmetscher für eine erschöpfende Dokumentation in jedem Fall frühzeitig vor dem Tag X der Konferenz beginnen müssen: die Dolmetscher müssen sich in terminologischer sowie in  thematischer Hinsicht angemessen vorbereiten können.
Genau wie bei beglaubigten Übersetzungen muss man auch beim beglaubigten
Dolmetschen gerichtlich vereidigt worden sein.
Außer bei strafrechtlichen Angelegenheiten ist das beglaubigte Dolmetschen auch bei standesamtlichen Hochzeiten, Gutachten, usw. obligatorisch.

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