Qualität
Von der Anfechtung profitieren, um Schadenersatz zu erhalten und zu lernen, wie man gut einkauft
Bei einer so außerordentlich handwerklichen Tätigkeit sind Fehler immer möglich
Die Übersetzertätigkeit ist per definitionem fehlbar. Selbst dem besten Übersetzer, der bereits Hunderte Kilometer Text gut in seine Muttersprache übertragen hat, kann immer einmal ein Fehler unterlaufen (und das mindestens 60 Mal pro Zeile). Und es kann auch passieren, dass sein Revisor oder Terminologe ausnahmsweise auch etwas in einer Passage (oder in mehreren) übersieht. Trotz der peinlich genauen Beachtung des Prinzips der "Qualitätsschleife", die selbst durch die Kontrollnormen ISO 9000 festgelegt ist, kann unser "Null Fehler"-Bestreben manchmal nicht eingehalten werden. Die Übersetzertätigkeit schließt also leider die Möglichkeit, dass sich der Fehlerteufel einschleicht, nicht aus.
Die Mitarbeiter der verschiedenen Eurologos-Niederlassungen – die Jahr für Jahr Tausende von Seiten produzieren – sind sich dessen bewusst. Und obwohl sie bei ihrer Tätigkeit auf exzellente Qualität und Perfektion bedacht sind, sind sie auch ständig bemüht – und das nicht ohne permanente Angst – Fehler zu vermeiden. Die modernsten Mittel des linguistischen Engineerings (Übersetzungshilfen, automatische Korrekturprogramme und andere computergestützte syntaktische Überprüfungsprogramme) werden eingesetzt, damit der Übersetzer nicht der ungeheuren Peinlichkeit ausgesetzt ist, die ihm bevorsteht, wenn ihm ein Fehler in seiner außerordentlich handwerklichen Arbeit unterlaufen ist.
Drei Schritte, um das unvermeidliche Bedauern von Eurologos zu nutzen
Eine Gruppe wie Eurologos hält natürlich – seit mehr als 25 Jahren – eine schnelle und angemessene Lösung bereit, ihre (trotz allem möglichen) Übersetzungsfehler zu beheben.
Zunächst einmal muss sich der Revisor des Kunden absolut sicher sein, dass seine Kritik am vermeintlich fehlerhaften Text sachlich fundiert ist. Da sich dieser Revisor bewusst sein sollte, dass jede gut übersetzte Zeile automatisch Möglichkeit zur Beanstandung bietet, muss er darauf achten, dass sein kritisches Urteil gut begründet und vor allem seine Analyse verständlich ist. Er muss den ersten vier Versuchungen, die in den "5 deontologischen Berufsregeln" erläutert sind, wachsam aus dem Weg gehen und seine endgültige Revisionsarbeit mit diesen Regeln abstimmen (bitten lesen Sie dazu das entsprechende Dokument). Oft ist das, was ein Übersetzungsfehler zu sein scheint, nur eine synonyme Form des Syntagmas des Ausgangssatzes.
Des weiteren sollte der Revisor in der Lage sein, seine Kritik zumindest auf die sechs "Kriterien für die objektive Korrektur" zu stützen. Diese werden in unserem Dokument mit dem Titel "Um anzufechten muss man zunächst einmal einen Fehler feststellen d.h. analysieren" erläutert. Anhand dieser Kriterien fällt es dem Revisor leichter, objektive und unbestreitbare Fehler in den Bereichen Orthographie und Syntax, z.B. von seinen eigenen stilistischen und geostilistischen Vorlieben für den übersetzten Text zu unterscheiden. So können diese Vorlieben respektabel (oder sogar akzeptabel) sein, aber sie machen den kritisierten Text nicht zu einer fehlerhaften Übersetzung.
Außerdem muss der Kunden sich darüber im klaren sein, dass die Zeit, die er damit verbringt, die Übersetzung anzufechten eine aktive Investition für die Zukunft ist und eine Verbesserung verspricht. Oft haben die Firmenkunden nämlich in der Vergangenheit unterschätzt, wie problematisch die Anfertigung einer Übersetzung sein kann. So war z.B. eine Bestellung eingegangen, die nicht das zentrale Problem der Definition des Technolekts der Firma berücksichtigte (die Erstellung von einer genauen und stichhaltigen Terminologie zu den Produkten des Auftraggebers). Jeder lexikographischer Fehler bedarf einer strukturellen Lösung anhand der Erstellung von Glossaren mit spezifischem Firmenvokabular. Wir wissen, dass jedes uns mitgeteilte Problem punktuell wieder auftritt.
Die Möglichkeit der Anfechtung muss also als eine strategische Gelegenheit aufgefasst werden, unzureichende Geschäftsbeziehungen zu verbessern und eine Partnerschaft zwischen Eurologos und dem Kunden aufzubauen, die den komplexen Ansprüchen sowohl im sprachlichen als auch im Marketingbereich der Übersetzungs- und Editingdienste gerecht wird. Man kann immer auf die Mitarbeiter der Eurologos-Niederlassungen als professionelle Schreiber zählen. Und sollten Sie wirklich Grund zur Anfechtung haben, bietet Eurologos Ihnen eine Korrekturgutschrift an!
Anfechten um Schadenersatz zu erhalten und um eine gute Partnerschaft mit Eurologos aufzubauen
Sollten Sie einen unabstreitbaren Fehler in Ihrer Übersetzung gefunden haben oder ist der geschlossene Vertrag nicht eingehalten worden, entschädigt Eurologos Sie dafür sofort. Die Übersetzung, das Layout oder das Online-Produkt wird neu angefertigt oder Sie erhalten von uns eine angemessene Gutschrift. Die Eurologos-Niederlassungen machen dies sogar gerne, wenn es dadurch möglich ist, eine neue Geschäftsbeziehung und konstruktive Partnerschaft mit dem Kunden aufzubauen, und sich die erhaltene Kritik zu Nutzen zu machen. Sie können auf unserer Website das Dokument „Die Garantie der absoluten Qualtität" finden, das Sie über unsere abgeschlossenen und gelieferten Projekte informiert: die „Post-Mortem"-Analyse sieht es im übrigen vor, dass sich sowohl der Kunde als auch Eurologos über die Realisierung des gerade abgeschlossenen Projekts austauschen und – auf durchaus lebhafte Art und Weise – systematisch Kritik üben. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass der Kunde die Übersetzungsagentur wechseln muss und so weiteren fatalen Enttäuschungen aussetzt ist. Wenn man einmal mit einem multinationalem und „glokalem" Unternehmen wie Eurologos (Eurologos ist mit seinen über 30 Sitzen auf der ganzen Welt sowohl global als auch lokal) zusammengearbeitet hat, sollte man ein strategisches Partnerschaftsverhältnis aufbauen, aus dem wirklich exzellente Sprachdienstleistungen hervorgehen werden.